FAQ
Du hast Fragen? Wir haben Antworten!
Hier haben wir für dich häufige Fragen gesammelt, die uns und euch im Studium begegnet sind. Wenn dir etwas fehlt, komm‘ doch gern ins Q&A oder frage uns direkt per E-Mail oder auf unserem Discord!
Fragen zur allgemeinen Studien-Formalia
Als TU Hauptimmatrikulierte/-r kannst du im TU-Portal unter „Immatrikulation und Rückmeldung“ die Kontodaten finden, wohin du die Semestergebühr überweisen musst. Achtung: Der Verwendungszweck kann sich jedes Semester ändern!
Sobald die Gebühr angekommen ist, kannst du dir ebenfalls im TU-Portal bei „Bescheide und Bescheinigungen“ deine Immatrikulationsbescheinigung herunterladen und beim Studierenden-Service-Center der FU einreichen. Hierfür reicht eine einfache E-Mail.
Als FU Hauptimmatrikulierte/-r findest du die Kontodaten zur Überweisung des Semesterbeitrags im Portal „Studium“ der FU. Achtung: Auch hier ist zu beachten, dass sich der Verwendungszweck jedes Semester ändert!
Wichtig: Wenn du 2019 oder später immatrikuliert wurdest, muss nach der Überweisung des Beitrags noch eine TU-Immatrikulationsbescheinigung aus dem Vorsemester beim Studierenden-Service-Center der FU eingereicht werden. Darauf werdet ihr nicht explizit per E-Mail, sondern nur durch einen Hinweis im FU-Portal hingewiesen! Wenn ihr euch also wundert, warum die Überweisung so lange dauert, schaut einmal im FU-Portal „Studium“ nach, damit ihr die Frist nicht verpasst. Ab und zu tritt dieses Phänomen auch bei Studis auf, die vor 2019 immatrikuliert wurden.
Nachdem ihr an der FU rückgemeldet seid, könnt ihr die FU-Immatrikulationsbescheinigung aus dem FU-Portal „Studium“ herunterladen und im TU-Portal bei „Dokumente hochladen“ einreichen. Hier ist es wichtig, beim Upload das korrekte Semester auszuwählen, damit die Rückmeldung klappt.
Denkt auch daran, eure FU-Campuscard neu zu validieren, damit euer Semesterticket weiterhin gültig ist!
Gut zu wissen: Im TU-Portal haben die Sommersemester eine verwirrende Bezeichnung wie z.B. 2019/2020. Hier kann man sich merken, dass ein akademisches Jahr immer im Winter beginnt und daher mit dem „Sommersemester 2019/2020“ das SoSe 2020 gemeint ist.
Auch wichtig ist, dass bei der „Bescheide und Bescheinigungen“ im TU-Portal manchmal automatisch ein Filter auf das aktuell laufende Semester gesetzt ist, ohne dass das eindeutig ersichtlich ist. Wenn man also seine Bescheinigung für das kommende Semester nicht finden kann, muss man evtl. den Filter vorher entfernen (über das Filtersymbol).
Fragen zum Bachelor-Abschluss und Master-Zulassung
Das ist generell natürlich möglich. Bei vielen Master-Studiengängen an der TU, FU oder HU gibt es aber strenge Voraussetzungen, wie viele LP man aus welchen Bereichen haben muss, um zu einem abweichenden Master als den Master Medieninformatik zugelassen zu werden.
Daher haben wir die Operation Bachelor-Master a.k.a. (O)BaMa gegründet, um herauszufinden, wie man sein Studium so gestalten kann, um möglichst gut in einen entsprechenden Master zu kommen.
Aktuell haben wir für den Master Computer Science an der TU eine offizielle Bestätigung für einen solchen Plan. Weitere Pläne folgen hoffentlich in Kürze.
Plan für Computer Science (TU)
Auch wenn man meinen möchte, dass dies ja wohl relativ einfach sein sollte, ist die Antwort nicht ganz so einfach.
Das Problem ist, dass man sich in jedem Fall bei der TU bewerben muss, auch wenn man FU hauptimmatriuliert ist. Man wird nach einer erfolgreichen Bewerbung random einer Hauptuni zugewiesen (entweder FU, HU – je 25% Chance oder TU – 50% Chance) zugewiesen. Der Bewerbungsprozess ist als anders als bei der Bachelor-Bewerbung!
Als TU Hauptimmatrikulierter ist die Bewerbung einfach. Man kann sich einfach direkt bei der TU bewerben und kann dafür einen QISPOS-Ausdruck mit Masterqualifikation nutzen. Wichtig hierfür ist, dass alle Noten von der FU auf die TU übertragen wurden. Weitere allgemeine Infos findet ihr hier.
Als FU Hauptimmatrikulierter ist das alles etwas schwieriger, da man sich ja bei der TU bewerben muss und diese für FU Hauptimmatrikulierte aktuell scheinbar als „fremde“ Uni gilt. Somit muss man sich momentan nach unserem Kenntnisstand über uni-assist bewerben und einen Leistungsnachweis der FU einreichen. Dafür müssen allerdings eigentlich (!) die Noten vorher von der TU an die FU übertragen worden sein, was wie oben schon beschrieben momentan quasi nicht wirklich möglich ist. Wir beobachten momentan einen solchen Fall und werden euch natürlich direkt updaten, sobald wir mehr Infos haben.
Gute Frage! So ganz genau wissen wir das selbst noch nicht und die Zuständigen an den Unis scheinbar teilweise auch nicht. Wir sind momentan dabei, weiter nachzuforschen, wie der Prozess ablaufen muss. Wenn du mehr weißt, kannst du uns gerne schreiben! Wir freuen uns über jeden Erfahrungswert.
Was wir schon wissen: Scheinbar bekommt man sein Zeugnis von der Uni, bei der man seine Bachelorarbeit angemeldet hat bzw. schreibt. Möglicherweise bekommt man es auch generell nur von der TU. Man sollte also alle seine Noten möglichst einmal zur TU übertragen und, wenn man seine Bachelorarbeit an der FU schreibt, oder dort hauptimmatrikuliert ist und z.B. den Master Medieninformatik machen möchte, womöglich auch noch einmal andersherum. Der Weg von der FU zur TU ist dabei einfach, daher kann man dies auf jeden Fall machen, vor allem dann, wenn man sich für einen Masterstudiengang an der TU oder für den Master Medieninformatik bewerben möchte. Ob zusätzlich FU -> TU immer notwendig ist, ist allerdings noch etwas unklar.
Noten von der FU zur TU übertragen: Ihr schreibt eine Mail an Franziska Korth vom Prüfungsbüro der FU und fragt eine beglaubigte Kopie eurer Leistungen an der FU an. Diese kommen dann per Post zu euch (während Corona nur digital) und müssen beim Prüfungsamt der TU (Team 4) eingereicht werden.
Noten von der TU zur FU übertragen: Das ist momentan deutlich schwieriger als andersherum. Möglicherweise ist es aber auch gar nicht nötig. Wir versuchen, hier noch Dinge zu klären.
Theoretisch kann man einen QISPOS-Ausdruck aus dem TU-Portal zum Prüfungsbüro der FU a.k.a. Franziska Korth bringen, welches dann die Leistungen anerkennt. Leider ist das aktuell nicht einfach, da die FU eine hoffnungslos veraltete Modulliste des Wahlpflichtbereichs Medientechnik besitzt und alle Module, die dort nicht verzeichnet sind, nur als „Anrechnungsmodul 1/2/3“ eintragen kann, was dann für das Zeugnis/den Leistungsnachweis ziemlich ungünstig ist. Wir versuchen einen Ansprechpartner zu finden, der dafür zuständig ist, diese Liste zu aktualisieren und melden uns natürlich bei euch, wenn es Neuigkeiten gibt. Außerdem können an der FU scheinbar generell keine Zusatzmodule angerechnet werden, da jeder BA-Studierende max. 180 LP dort haben darf. Auch hierfür versuchen wir, eine Lösung zu finden.
Unserer Erfahrung nach dauert es in der Regel mind. 9 Monate nach Abgabe der Bachelorarbeit, bis ein Zeugnis ausgestellt wird. Das ist scheinbar normal an allen Berliner Unis und für viele ein riesiges Problem, da man das Zeugnis oft für eine Master-Bewerbung an einer anderen Uni als der FU oder TU benötigt.
Fragen zu Klausuren
Das hängt vom Modul ab. Viele Modulverantwortliche lassen Dich selbst entscheiden, ob Du lieber zum ersten oder zum zweiten Termin schreiben willst, jedoch können sie durchaus erzwingen, dass du zum ersten Termin schreibst. Diese Möglichkeit ist in der Prüfungsordnung sogar explizit vorgesehen. Es wechselt sogar manchmal innerhalb des Moduls von Semester zu Semester. So konnte man sich den Prüfungstermin in IntroProg im WS17/18 aussuchen und war im WS18/19 gezwungen den Ersttermin wahrzunehmen (außer natürlich im Krankheitsfall). Der Zweittermin war explizit nur für Wiederholer und Krankheitsfälle gedacht. Hier gilt also: Frage einen Modulverantwortlichen!
In 99% der Fälle wird das möglich sein, weil es den Modulverantwortlichen und dir das Leben erleichtert. Die Prüfungsordnung spricht sich jedoch explizit dagegen aus (sobald es sich um eine Portfolioprüfung handelt). Daher bist du hier auf die Gunst des Modulverantwortlichen angewiesen und es gilt mal wieder: den Modulverantwortlichen fragen.
Im Allgemeinen meldet man sich zum Zweittermin wie zum Ersttermin via QISPOS an. Allerdings lassen sich einige Modulverantwortliche Sonderregeln einfallen, die es dann auch zu befolgen gilt. In solchen Fällen wird das aber sehr eindeutig kommuniziert.
Fragen zum C-Kurs
Eine Aussage, die dieses Semester gilt, kann im nächsten schon ganz anders sein. Stand WS18/19 musste man mindestens 80 von 100 maximal erreichbaren Punkten bekommen. Im WS17/18 war die Hausaufgabe Teil einer Portfolioprüfung, dort konnte man 50 von 100 Portfoliopunkten bekommen und weitere 50 bei der Klausur. Da man mindestens 50 Punkte zum bestehen brauchte war es theoretisch sogar möglich mit 0 Hausaufgabenpunkten zu bestehen.
Die Kompensierung des C-Kurses ist meistens möglich. Wende dich dazu an einen Modulverantwortlichen.